Ihre Mitgliedschaft beim VASBÖ
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Mitgliedschaft beim VASBÖ:
- Was sind die Voraussetzungen für die Bewerbung?
- Welche Formen der Mitgliedschaft sind möglich?
- Wie gestaltet sich der Mitgliedsbeitrag?
Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter office@vasboe.at zur Verfügung.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können werden:
- Natürliche Personen, die ein Studium in den Bereichen Risikomanagement oder Sicherheitsmanagement oder ein polizeiliches oder militärisches Studium mit zumindest 180 ECTS absolviert haben und als selbstständige Sicherheitsberater, angestellte Sicherheitsbeauftragte oder Beamte (Vertragsbedienstete) mit Sicherheitsaufgaben oder als fachliche Experten tätig sind (oder vor ihrem Ruhestand waren).
- Natürliche Personen, die eine anderweitige akademische Ausbildung, etwa in den Bereichen der Rechtswissenschaften, Psychologie, Sozialwissenschaften, Kriminologie oder im IT-Bereich sowie anderen vom Präsidium anerkannten Bereichen mit Sicherheitsbezug absolviert haben und in diesem Bereich als Berater, Beauftragte oder Bedienstete des Bundes, der Länder oder Gemeinden tätig sind oder waren.
Beiträge
Mitgliedsbeitrag (€) p.A. | |||
Normal | 120,00 | ||
Im Ruhestand | 60,00 |
Außerordentliche Mitglieder des Vereins können werden:
- Außerordentliche Mitglieder des Vereins können juristische und natürliche Personen werden, welche die Zielsetzungen des VASBÖ unterstützen und fördern und nicht die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen.
Beiträge
Mitgliedsbeitrag (€) p.A. | ||
Studierende | 60,00 | |
Vereine | 12,00/ pro Mitglied | |
Sonstige Personen | 240,00 |
Fördernde Mitglieder des Vereins können werden:
1. Physische Personen, Unternehmen und tertiäre Bildungseinrichtungen, welche die Vereinsziele insbesondere durch finanzielle, aber auch durch ideelle Zuwendungen fördern.
Beiträge
Mitgliedsbeitrag (€) p.A. | |||
Unternehmen | 01- 05 Mitarbeitende | 360,00 | |
06 - 30 Mitarbeitende | 780,00 | ||
31 - 99 Mitarbeitende | 960,00 | ||
ab 100 Mitarbeitende | 1.200,00 | ||
tertiäre Bildungseinrichtungen | individuelle Vereinbarung |
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme von Mitgliedern und die Prüfung der an die Aufnahme und Mitgliedschaft gebundenen Voraussetzungen dem Präsidium obliegt. Ein Recht auf Aufnahme in den Verein besteht nicht und Aufnahmeanträge können ohne Angabe von Gründen vom Präsidium abgelehnt werden.
Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten beginnen mit der Zahlung des Beitrages.